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Meldung
27.05.2024, 15:55 Uhr

Schäden durch Wetterextreme nehmen zu – Kosten in Deutschland steigen 2023 auf 5,7 Milliarden Euro

Berlin - Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren haben im vergangenen Jahr überdurchschnittlich viele Schäden verursacht. Die Versicherungsbranche appelliert daher an die Bundesländer, präventive Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren zu ergreifen und nicht reflexartig nach einer bundesweiten Pflichtversicherung zu rufen.

Die Schäden durch Wetterextreme nehmen weltweit zu, auch in Deutschland. In der Folge steigen die Kosten durch Unwetterschäden und die Versicherungsprämien. Bei der Frage nach der Lösung des Problems setzen die Politik auf andere Schwerpunkte als die Versicherungsbranche.

Deutschland: Schäden durch Unwetter und weitere Naturgefahren steigen auf 5,7 Milliarden Euro
Im Jahr 2023 sind die Schäden durch Naturgefahren in Deutschland rasant gestiegen. „Die Kosten belaufen sich auf 5,7 Mrd. Euro. Das sind 1,7 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2022. Grund dafür sind vor allem schwere und teure Hagelschäden an Kraftfahrzeugen, die mit 2 Milliarden Euro zu Buche schlugen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Insgesamt fällt die Naturgefahrenbilanz für 2023 um 800 Mio. Euro höher aus, als noch Ende 2023 angenommen, so der GDV. Die Ursache für die hohen Kosten sind danach die immens gestiegenen Ersatzteilpreise und die hohen Werkstattlöhne. Der Schadendurchschnitt für Sturm- und Hagelschäden in der Kraftfahrtversicherung kletterte auf 4.100 Euro, der dritthöchste Wert nach 1984 (4.700 Euro) und 2021 (4.300 Euro).

Auf die Sachversicherung entfielen insgesamt 3,7 Mrd. Euro, davon 2,7 Mrd. Euro verursacht durch Sturm und Hagel und eine Milliarde Euro durch weitere Naturgefahren, wie etwa Überschwemmungen infolge von Starkregen.

Bundesländer: Bayern und Hessen am stärksten betroffen
Von den Bundesländern waren im Jahr 2023 vor allem Bayern und Hessen betroffen. Im Vergleich der Bundesländer steht Bayern mit einer Schadensumme von über 2 Mrd. Euro an der Spitze, gefolgt von Hessen mit rund 890 Mio. Euro. „Die Alpenregion und die hessischen Mittelgebirge Taunus und Odenwald waren besonders häufig von Hagel betroffen“, sagt Asmussen. Die jetzt veröffentlichte regionale GDV-Naturgefahrenbilanz erfasst versicherte Schäden an Häusern und Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben und Kraftfahrzeugen.

Sommer-Unwetter führen 2023 zu hohen Schäden in Deutschland
Große Schäden durch Winter- und Herbststürme sind 2023 weitgehend ausgeblieben, so der Versicherungsverband. Im August 2023 verursachten hingegen heftige Unwetter versicherte Schäden in Höhe von 1,5 Mrd. Euro – also gut ein Viertel des Gesamtschadens. Die Sachversicherer waren hier mit 950 Mio. Euro und die Kraftfahrtversicherer mit 550 Mio. Euro betroffen. Bereits im Juni 2023 hatten die Unwetter „Kay“ und „Lambert“ schwere Schäden in Höhe von 740 Mio. Euro angerichtet. Davon entfielen 390 Mio. Euro auf die Sachversicherung und die übrigen 350 Mio. Euro auf die Kraftfahrtversicherer.

Appell der Versicherer an Bundesländer – Schutz vor Naturgefahren verbessern
Aktuelle Unwetterlagen lösen regelmäßig Diskussionen um eine Pflichtversicherung aus, zuletzt hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz im März 2024 erneut für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen.

Die Versicherungswirtschaft appelliert beim Schutz vor Wetterextremem aber nicht nur auf eine verpflichtende Versicherungslösung zu setzen. „Eine Pflichtversicherung als alleiniges Mittel hilft niemandem – weder Hausbesitzern noch Ländern und Kommunen“, bekräftigt Asmussen. Stattdessen müsse auf Prävention gesetzt werden. „Oberste Priorität sollten klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren haben”, so Asmussen. Prävention solle fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Asmussen: „Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen.“

So solle beispielsweise ein gesetzliches Verbot der Bebauung von §76 WHG Flächen (vorläufig gesicherte, amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete) eingeführt werden und der individuelle Hochwasserschutz verpflichtend werden. Auch ein Naturgefahrenausweis für Gebäude und die Einführung einer verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung für Bauwerke in Bezug auf Klimafolgen und Extremwetterereignisse (§66 MBO neu) wird angeregt.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2024


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